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   BGH, 07.12.2020 - VI ZR 300/18   

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https://dejure.org/2020,42162
BGH, 07.12.2020 - VI ZR 300/18 (https://dejure.org/2020,42162)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2020 - VI ZR 300/18 (https://dejure.org/2020,42162)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - VI ZR 300/18 (https://dejure.org/2020,42162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Beschwer durch das Grundurteil in Höhe der Klagforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 32 Abs. 2 S. 1
    Festsetzung des Streitwerts für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Beschwer durch das Grundurteil in Höhe der Klagforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 299/95

    Wert der Beschwer bei Anfechtung eines Teil-Grundurteils

    Auszug aus BGH, 07.12.2020 - VI ZR 300/18
    Grundsätzlich beschwert ein Grundurteil den Beklagten in Höhe der Klagforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1997 - VII ZR 299/95, NJW 1998, 686 ; Musielak/Voit/Ball, 17. Aufl., ZPO § 511 Rn. 26; Heßler in Zöller, ZPO , 33. Aufl., Vorb. zu §§ 511-541 Rn. 16).
  • BGH, 16.01.2024 - VI ZB 45/23
    (1) Wäre der Klägerin das Schmerzensgeld dem Grunde nach ohne die Einschränkung, einen Mithaftungsanteil der Klägerin von 25 % zu berücksichtigen, zugesprochen worden, wäre die Beschwer des Beklagten identisch mit der Höhe der Klageforderung von 1.200 EUR (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2020 - VI ZR 300/18, juris Rn. 2).
  • OLG Rostock, 07.12.2021 - 4 U 57/18

    Schadensersatzanspruch gegen den Auftragnehmer auf Ersatz des eingetretenen

    Für den Streitwert im vorliegenden Berufungsverfahren gegen ein erstinstanzliches Grundurteil ist von der Höhe der Klageforderung (115.078,15 EUR) auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2020 - VI ZR 300/18 -, juris Rn. 2).
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